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Ausländerrecht / Migrationsrecht.

Kann Abschiebung bedeuten.

Aber auch Integration.


Wenn Ihnen oder Ihrer Familie die Abschiebung droht, muss es nicht zwingend zu spät sein. Allerdings bleibt dann regelmäßig nur wenig Zeit. Sofortiges Handeln ist Pflicht, um im Idealfall noch einen Eilantrag stellen zu können, der die Abschiebung verhindert.

Im umgekehrten Fall droht Ihnen keine Aufenthaltsbeendigung. Ihr Ziel ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Wenn möglich einmal unbefristet, bestenfalls sogar die Einbürgerung. Die Voraussetzungen dazu sind so vielfältig wie der beabsichtigte Aufenthaltszweck. Etwa zur Familienzusammenführung, Aufnahme eines Studiums, geschäftlichen Tätigkeit oder aus humanitären Gründen. Die Vorbereitungen dazu können in Deutschland beginnen, aber auch bereits vom Ausland aus.

Ich berate Sie umfassend, welche Möglichkeiten Sie (und Ihre Familie) haben, in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Im Ausländerrecht braucht man zwar häufig einen langem Atem. Meine Erfahrung zeigt aber, dass Durchhalten und Streiten in der Sache in der Regel Erfolg haben.
Rechtsanwalt Dr. Marc André Kaulfuß
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Migrationsrecht
III. Hagen 39, 45127 Essen
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