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Geld ist nicht alles.

Aber ohne geht es nicht.


Als Anwalt im Ausländerrecht / Migrationsrecht und Strafverteidiger biete ich Ihnen meine Dienste an. Professionell. Gegen entsprechende Vergütung.

Sie bestimmen über das Wertvollste, das ich Ihnen geben kann: meine Zeit. Und Sie entscheiden zugleich, wie viel Zeit ich mir nehmen kann, Ihr Ziel zu erreichen. Insbesondere bei drohender Abschiebung oder Inhaftierung wird es Ihnen ganz besonders auf Schnelligkeit und Leistung ankommen. Auf Merkmale, in denen sich ein Sportwagen vom Kleinwagen unterscheidet und deswegen teurer ist. Sie treffen die Entscheidung, wie schnell ich für Sie ins Ziel fahren kann.

Hätten Sie übrigens gewusst, dass ich als Pflichtverteidiger für das Lesen und Durcharbeiten Ihrer Strafakte(n) lediglich eine Grundgebühr von 160,00 EUR aus der Staatskasse erhielte? Wären Sie in Haft, wären es 32,00 EUR mehr. Wenn Ihnen dann noch ein Tatvorwurf mit einem Aktenumfang von mehreren hundert oder (zehn-)tausend  Seiten gemacht wird wie etwa in umfangreichen Steuerstrafverfahren, liegt es auf der Hand, dass ein Betrag von 192,00 EUR nicht ausreicht.

Ich schließe daher in den meisten Fällen mit meinen Mandanten eine Vergütungsvereinbarung, nach der ich meinen tatsächlichen Arbeitsaufwand nach Zeit in Rechnung stelle. Mein üblicher Stundensatz liegt bei 240,00 EUR zzgl. MwSt.
Rechtsanwalt Dr. Marc André Kaulfuß
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Migrationsrecht
III. Hagen 39, 45127 Essen
Bürozeiten:
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Fr. 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
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